Gutachten

Sie haben einen Auftrag an ein ausführendes Unternehmen gegeben. Die Wünsche waren formuliert, die Ausführung besprochen, der Auftrag wurde ausgeführt.

 

Während dessen oder danach haben Sie gemerkt, daß die Realität nicht Ihren Wünschen entspricht oder Mängel mit oder ohne weitere Folgen haben sich gezeigt.

Sie haben daraufhin das auführende Unternehmen über Ihre Bedenken oder die bestehenden Mängel informiert.

Trotz aller Bemühungen eine Lösung mit Ihrem Auftragnehmer zu finden, sind SIe nicht weiterkommen oder mit der angebotenen Lösung nicht zufrieden.

 

Dann ist es an der Zeit die rechtlichen Möglichkeiten zu beleuchten.

 

Der erste Schritt stellt meist ein Gutachten dar, das die Ist-Zustände dokumentiert und Auswege aus der verfahrenen Situation aufzeigt.

Neutral und sachlich gehalten reicht es meist aus, um beide Parteien wieder an den Verhandlungstisch zu bewegen und eine gütliche Lösung zu erreichen.

Ferner kann es in einem vielleicht trotzdem stattfindenden Gerichtsverfahren als Beweismittel verwertet werden.

 

Dazu ist es notwendig, die unterschiedlichsten Bedingungen und komplexe Vorgänge zu einem neutralen Bild zusammenzufügen, die technischen und physikalischen Zusammenhänge herauszustellen.

 

Jedes Objekt hat dabei seine eigenen ganz besonderen Herausforderungen.

 

Wir schauen genau hin.

 

Wir analysieren mit scharfem, unbestechlichem Verstand.

 

Wir erkennen die Zusammenhänge und raten nicht.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Gutachten ausführlich und verständlich dargestellt, Wege zur Sanierung vorgeschlagen.

 

Unterstützt durch Bildmaterial und Analysewerkzeuge werden dem Auftraggeber des Gutachtens die nötigen Werkzeuge an die Hand gegeben um seine Argumentation zu untermauern.

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